Rahmenbedingungen einer Behandlung
Erstinterview
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der Schilderung des seelische Leidens und der Gewinnung eines ersten Einblick in das aktuelle Problem, die Kontextfaktoren, die aktuelle Lebenssituation und gegebenenfalls biographischer Determinanten.
Probatorische Sitzungen
In 5 probatorischen Sitzungen werden gemeinsam Arbeitshypothesen über mögliche Zusammenhänge zwischen den aktuellen Schwierigkeiten und der früheren Lebensgeschichte entwickelt. Manchmal haben Patienten in diesem Zeitraum bereits genügend Anregung erhalten, um sich zunächst alleine um die Bewältigung ihrer Situation zu bemühen. Nach den 5 probatorischen Sitzungen wird ein gemeinsames Therapieziel formuliert, eine Psychotherapievereinbarung getroffen und ein entsprechender Antrag bei der Krankenversicherung gestellt.
Rahmenbedingungen
Beantragt werden können eine Kurzzeittherapie in Form von 24 Therapieeinheiten, ggfs. auch eine Langzeittherapie von 60 Sitzungen. Private Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten entsprechend der jeweiligen individuellen Vertragsbedingungen.
Der Patient steht während des gesamten psychotherapeutischen Verfahrens unter dem Schutz der ärztlichen Schweigepflicht.
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